Wichtige INFORMATIONEN:

TEILPRÜFUNGEN

Mindestens eine der vier Teilprüfungen muss während der Lehrzeit positiv, die letzte Teilprüfung nach der Lehrabschlussprüfung und nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden, um die gesamte Förderhöhe in Anspruch nehmen zu können!
Bei jenen Teilnehmern, die bis spätestens Frühjahr 2015 mindestens eine Teilprüfung abgelegt haben, gilt die Regelung der verpflichtenden Teilprüfung innerhalb der Lehrzeit.
Die Teilnehmer die kurz vor Lehrzeitende (ab Sommer 2015) ihre erste Teilprüfung leider negativ absolvieren, besteht die Möglichkeit der Wiederholungsmatura innerhalb der 3-monatigen Behaltefrist. Verbleib im Fördermodell nur mit einer positiven Teilprüfung möglich.

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