Wer kann die Lehre mit Matura absolvieren?

Voraussetzung für die Zulassung zur Lehre mit Matura ist ein gültiger Lehrvertrag und Ihr persönliches Motivationsschreiben. Zusätzlich muss die Ausbildungsvereinbarung unterzeichnet und per Post an den Trägerverein übermittelt werden. 

Wesentlich ist, dass Sie vor der ersten Prüfung eine Zulassung Ihrer Zulassungsschule benötigen. Diese Zulassung erhalten Sie in Absprache mit dem Trägerverein.  

Die Prüfungen können in folgenden Schritten abgelegt werden:

  • Drei der vier Teilprüfungen (Deutsch, lebende Fremdsprache, Mathematik und ein Fachbereich) für die Lehre mit Matura können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
  • Nach der Lehrabschlussprüfung und nach Vollendung des 19. Lebensjahres kann die 4. Prüfung abgelegt werden.

Nach Abschluss der Lehre oder mit Ende der Behaltefrist im Betrieb ist eine Absolvierung von weiteren Teilprüfungen innerhalb von fünf Jahren ab Beginn des erstens Hauptmodules möglich. Die Vorbereitungslehrgänge für die Lehre mit Matura können einmal wöchentlich, aber auch als Blockveranstaltung organisiert werden. 

 

Die gesamte Ausbildungszeit für das Modell “Lehre und Matura“ beträgt 900 TE Unterricht. (TE= Trainingseinheiten)

Die Einstiegsphase besteht aus Mathematik (M), Englisch (E), Deutsch (D) und einem Coachingmodul. Am Ende dieser Einstiegsphase erfolgt ein Orientierungstest inkl. Potentialanalyse (Den Link für die Potentialanalyse bekommen Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung vom Trägerverein übermittelt). 


Für die Absolvierung der gesamten Ausbildung ist die Teilnahme an der Einstiegsphase verpflichtend. Weiters muss der Orientierungstest (inkl. Potentialanalyse) positiv abgeschlossen werden. Im Anschluss ist der Besuch der weiteren Module frei wählbar. Vor den Prüfungen  muss eine Anwesenheit von 75 % nachgewiesen werden. Grundsätzlich besteht eine Anwesenheitspflicht. Für alle Fehlstunden muss eine Entschuldigung (Bestätigung) vorgelegt werden.

Writing Tests

Weitere Teilnahmebedingungen

– Verpflichtende Ausbildungsvereinbarung zwischen Bildungsanbieter und Teilnehmer/innen
– Erstellung eines persönlichen Bildungsplans
– Teilnahme endet automatisch, wenn
-> länger als 1 Jahr kein Vorbereitungslehrgang besucht wurde (in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigung durch das BMBWF) 
-> Mindestteilnahmeverpflichtung an Kursangeboten durch Abwesenheiten unterschritten wird
-> bis sechs Monate nach Ende der Ausbildung in einem Fach kein Prüfungszeugnis vorgelegt wird (Ausnahme wenn kein früherer Prüfungstermin möglich war)
Achten Sie daher bitte im eigenen Interesse darauf diese Punkte einzuhalten, damit wir Sie nicht aus dem Fördermodell verlieren.

– Die Teilnahme am Programm „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“ wird für Zeiten ohne aufrechten Lehr- bzw. Ausbildungsvertrag ruhend gestellt. D.h. wird der         Lehr- oder Ausbildungsvertrag gelöst, können

-> bereits begonnene Kurse weiterbesucht und Prüfungen weiterhin entgeltfrei abgelegt werden, aber
-> neue Kurse erst nach Beginn einer neuen Lehre bzw. nach Lehrabschluss aufgenommen werden.

Die Informationsveranstaltung vom “Verein zur Förderung der Lehrlinge in Oberösterreich” (Trägerverein) ist für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen während der gesamten Ausbildung einmal verpflichtend zu besuchen.

Cheerful people sitting in seminar

Was wird geprüft?

Insgesamt sind 4 Teilprüfungen erforderlich.

Ab 1. April 2017 dürfen Prüfungen nur mehr abgelegt werden, wenn die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat bereits über eine gültige Zulassungsentscheidung (Zulassung oder bedingte Zulassung) der Prüfungskommission einer öffentlichen Schule verfügt. Diese Zulassung ist über den Trägerverein zu beantragen.

 

Die Teilprüfungen

Eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung
Eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit
Eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung

Eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung aus dem Berufsfeld des/der Prüfungskandidaten/in (einschließlich Präsentation und Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfelds)

Der Trägerverein des Landes Oberösterreich, alle Berufsschulen und höheren Schulen sowie die Einrichtungen der allgemeinen und berufsorientierten Erwachsenenbildung unterstützen Sie bei der Vorbereitung. Die Fachbereichsprüfung entfällt für Personen, die bereits eine gleichwertige Prüfung (z.B.: Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Fachakademie oder dgl.) absolviert haben. Voraussetzung ist die Anerkennung durch die Prüfungskommission (Zulassungsschule). Mindestens eine der vier Teilprüfungen (Reifeprüfung) muss während der Lehrzeit positiv abgelegt werden. Eine der vier Teilprüfungen muss an der Zulassungsschule abgelegt werden.
Woman reading a book.

Prüfungsorte

Einzelne Teilprüfungen können auch von dazu berechtigten Erwachsenenbildungseinrichtungen abgenommen werden. Mindestens eine Teilprüfung ist jedoch an der vom/von der Prüfungskandidaten/in gewählten Zulassungsschule abzulegen.
Die Prüfungen zur Lehre mit Matura finden grundsätzlich in Zusammenarbeit mit einer höheren Schule (HTL, HBLA, HAK….) statt, an der sich der/die Prüfungskandidat/in angemeldet hat.

Die Anmeldung an der jeweiligen Schule erfolgt nach Bekanntgabe der Teilnehmenden über den Trägerverein.

Damit die Abrechnungen der Kosten für die Prüfungen an den Schulen ohne Probleme durgeführt werden können, ist die Anmeldung zur Prüfung über den Trägerverein zu tätigen.