Hinweis für die Prüfungen ab 01. April 2017

Wir weisen darauf hin, dass ab 1. April 2017 Prüfungen nur mehr abgelegt werden können, wenn die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat bereits über eine gültige Zulassungsentscheidung der Prüfungskommission einer öffentlichen Schule verfügt. 

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